Schulordnung der NMS Neusiedl an der Zaya
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der Gemeinschaft und des respektvollen Miteinanders. Die Schülerinnen und Schüle sollen die Möglichkeit haben in einem angenehmen, sicheren und fairen Schulklima lernen und sich entfalten zu können.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Bildung, Förderung, individuelle Entwicklung und ein sicheres Lernumfeld.
- Schülerinnen und Schüler grüßen auf dem Gang und zu Beginn des Unterrichts durch Aufstehen sowie beim Betreten oder Verlassen des Klassenraums.
- Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
- Die Schulpflicht gilt laut Schulpflichtgesetz (lt. Schulpflichtgesetz §1-5) – unentschuldigtes Fernbleiben wird gemeldet.
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:45. Schülerinnen und Schüler erscheinen vorbereitet und mit allen notwendigen Materialien (Bücher, Hefte, ev. Hausübungen, etc.). Sollte es zu einer Verspätung seitens der Lernenden kommen, entschuldigt man sich beim Betreten der Klasse und geht erst danach an seinen Platz.
- Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschülern verlaufen respektvoll.
- Störendes Verhalten wird ermahnt und bei wiederholter Störung folgen pädagogische Maßnahmen.
- Alle Lernenden erbringen individuelle Leistungen, die fair beurteilt werden.
- Hausübungen sind regelmäßig und selbstständig zu erledigen.
- Bei Leistungsfeststellungen (Tests, Schularbeiten etc.) ist jede Form des Schummelns sowie der Versuch dessen untersagt.
- Die Meinung der Schülerinnen und Schüler ist willkommen und wird im Rahmen des Schulrechts berücksichtigt.
- Bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung erfolgen pädagogische Gespräche oder schriftliche Mitteilungen an Erziehungsberechtigte via Schoolfox. Maßnahmen bei Verstößen können sein: Ermahnung, Nacharbeit, Gespräche mit den Eltern, vorübergehende Unterrichtsausschlüsse (lt. Schulunterrichtsgesetz § 49).
- Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist gewünscht.
- Erziehungsberechtigte werden regelmäßig über schulische Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder informiert.
- Die Erziehung ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern! Die Eltern helfen den SchülerInnen, die Schulsachen in Ordnung und vollständig (Klebstoff, Hefte, Stifte, Turnsachen, Hausschuhe, …) zu halten. Volle Hefte werden eigenverantwortlich durch neue, leere Hefte ersetzt.
- Diese Ordnung tritt mit Schulbeginn in Kraft un d gilt für das gesamte Schuljahr.
- Änderungen können nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses beschlossen werden.
Fassung vom September 2026

